VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Ersetzen bisherige Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
a) Die Verkäuferin haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der
Verkäuferin später zugegangen sind und diese Ihnen nicht widersprochen
hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Verkäuferin abweichen
oder diese ergänzen sind möglich.
b) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige
ihre Gültigkeit.
c) Erfüllungsort ist Köln, Gerichtsstand ist Köln, es sei denn, der
Käufer ist nicht Kaufmann im Sinne des HGB.
II. Angebote
a) Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Verkäuferin maßgeblich.
III. Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 19%.
b) Die Preise gelten ab Lager Köln und schließen Verpackung, Verladung,
Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein.
c) Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 2 Wochen
nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die
Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage
zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
d) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu
einem erheblichen Teil, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr
als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch
soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder
Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Während des Verzugs ist die
ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu
verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im
Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes einen niedrigeren
Schaden nachweisen.
e) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtskräftiger Gegenansprüche
des Käufers ist nicht statthaft.
IV. Lieferung
a) Transportschäden sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen und
der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
b) Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers, auf seine
Kosten abgeschlossen werden. Postpakete sind bis zu einem Wert von Euro
500,00 pro Paket versichert.
c) Die Versandkosten trägt der Käufer. Ab einem Lieferwert von Euro
300,00 erfolgt die Lieferung auf dem Gebiet der Bundesrepublik frei
Haus. Eine Kombination mit anderen Bestellungen ist nicht möglich. Bei
Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie
Bankspesen und Überweisungsgebühren.
d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich.
Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der
Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der
Nachfrist können beide Vertragsparteien vom Vertrage zurücktreten.
Schadenersatzansprüche sind, außer in Fällen des groben Verschuldens
oder Vorsatzes durch die Verkäuferin oder einen Erfüllungsgehilfen,
ausgeschlossen.
e) Fälle höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung
nicht verhindert werden können – suspendieren die
Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen
den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag
zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
f) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen
gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der
Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der
Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die
Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises
monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich Euro 25,00. Der Käufer
hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer
sind als die vorstehende Pauschale.
g) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.
h) Eine Abholung der Ware ist in Köln nach terminlicher Absprache
möglich. Hierbei werden keine Rabatte oder Skonti gewährt.
V. Eigentumsvorbehalt
a) Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur
restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den
Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei
Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der
Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach
Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der
Verkäuferin.
b) Die an Letztverbraucher verkauften Waren bleiben bis zur restlosen
Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden
Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung
des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel
oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. a)
bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf
110 % der Höhe Ihrer Forderung zu beschränken.
d) Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde
Käufer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus dem
Vertrag ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der
Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur
Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird
gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung
in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu
bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
e) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die
Maßnahme abzuwehren, die Verkäuferin unverzüglich davon zu
benachrichtigen und dieser die für die Durchsetzung ihrer Rechte
gegenüber den Dritten erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu
übergeben.
f) Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Ware durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage,
sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
VI. Rückgabebelehrung
a) Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei
Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht
paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die
Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per
Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
JAK Handels GmbH, Hirseweg 8 in 50933 Köln
b) Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem sie
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.